Status: Endvalidierung
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🌍 Ländervorschriften

Rechtliche Anforderungen für Krypto- und Immobilientransaktionen

📝 Rechtliche Vertretung beim Immobilienkauf

Mündliche Vollmacht (Art. 1710 Código Civil): In Spanien kann ein Beauftragter im Namen des Käufers handeln, auch ohne schriftliche Vollmacht. Diese Handlung muss jedoch später vom Auftraggeber ratifiziert werden.

Ratifizierung: Nach dem Kauf muss der Käufer die Transaktion persönlich vor einem Notar bestätigen, oder durch eine notarielle Vollmacht, die beim spanischen Konsulat oder bei einem Notar im Ausland mit Apostille erteilt wurde.

✅ Cuandeoro Ltd Service: Wir bieten rechtliche Vertretungsdienste an. Unsere zugelassenen Vertreter können in Ihrem Namen beim Notar handeln und den gesamten Immobilienkaufprozess in Spanien abwickeln. Sie erhalten alle Dokumente und Urkunden ordnungsgemäß legalisiert.

🇪🇺 Europa (MiCA)

Schlüsseldaten

🇲🇽 Mexiko

Immobilien für Ausländer

🇺🇸 USA (Florida)

Remote Online Notarization

🇮🇪 Irland (Hauptsitz)

Warum Irland?